1. Offerten und Auftragsbestätigungen
Unsere Offerten erfolgen freibleibend in Bezug auf Liefertermin und Zahlungsbedingungen. Angebote und
Offerten sind ab Offerten Datum jeweils 3 Monate gültig Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung (AB). Mass – und Ausführungsänderung bewirken eine Preiskorrektur und können zu
Lieferverzögerungen führen. Preisangaben sind unverbindlich, massgebend ist in jedem Fall die
Auftragsbestätigung. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als vereinbart, wenn der Besteller ihr nicht
innerhalb einer Woche nach Empfang widerspricht.
Die offerierten Beträge sind bis zur AB freibleibend.
Die im Moment der Auftragsbestätigung gültige MWST wird separat ausgewiesen. Die Montage, sofern nicht
ausdrücklich in der AB aufgelistet, ist im Betrag enthalten. Allen AB liegen diese Allgemeinen Verkaufs – und
Lieferbedingungen in schriftlicher Form als Beilage bei. Sollten diese allgemeinen Bestimmungen einmal
fehlen, können unter folgendem Link: www.Akkaya.ch diese AGB`s ausgedruckt und nachgelesen werden.
Mit der rechtsgültigen Unterschrift klärt sich der Vertragspartner mit dem Inhalt der AB und der AGB`s
vorbehaltlos einverstanden.
2. Änderungen der Konstruktionen oder der Ausführungspläne
Konstruktions- und fachtechnische Änderungen von Bauteilen behalten wir uns in jedem Falle vor. Pläne und
Detailschnitte sowie Konstruktionszeichnungen sind geistiges Eigentum der Lösungen aus Edelstahl GmBh Sie dürfen
ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch ausgeführt, oder an Drittpersonen bekanntgegeben
werden. Ohne unterzeichnete Werkstatt-Pläne, durch eine berechtigte Person, werden von uns keinerlei
Materialbestellungen oder Werkstattarbeiten begonnen oder ausgelöst. Sollten sich nach den genehmigten
Plänen noch Änderungen ergeben, können diese unter Berücksichtigung der Kosten, durch die
Lösungen aus Edelstahl GmBh erledigt werden. Zeichnungskosten und AVOR- Kosten gehen zu Lasten des Bestellers und
werden in Rechnung gestellt.
3. Montagebedingungen
Die für die Montage notwendigen, geeigneten Gerüste sind bauseits ohne Kosten zu erstellen.
Eine Zufahrtstrasse, die mit einem LKW mit Kran, gut befahrbar ist, gilt als Voraussetzung für die Angebote
und die darauffolgende Auftragsbestätigung. Ohne
schriftliche Anzeigen, geht die Lösungen aus Edelstahl GmBh davon aus, dass die Überprüfungen der oben aufgeführten
Punkte durchgeführt wurden. Allfällige Schäden durch Spitz- oder Bohrarbeiten lehnen wir ab. Die
Lösungen aus Edelstahl GmBh haftet in keinen Fällen für Statik, Bauuntergrund und Bauphysik. Statische Berechnungen
können durch die Lösungen aus Edelstahl GmBh, kostenpflichtig geliefert werden.
4. Preise
Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Mengenangaben pro Position. Weicht die auszuführende Menge
um mehr als +/-15% von der offerierten Menge ab, wird ein neuer Einheitspreis festgelegt. In der Preise nicht
inbegriffen sind:
auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit, Nacht -und Sonntagsarbeit
die Bau seitens veranlassten, nicht vorgesehenen Unterbrechungen der Arbeiten in der Werkstatt und auf der
Montage Sämtliche Verglasungen ohne Endreinigung die gesetzlich geregelte Mehrwertsteuer. Alle Preise und Bestätigungen sind immer ohne MWST aufgelistet. Allgemeine Zuschläge für Verpackung, Fremdtransporte und Energiekosten Paletten und Rahmen oder sonstige Gestelle die zu Transportzwecken verwendet und vom Besteller nicht retourniert werden.
(Auf der Schlussrechnung wird die MWST offen deklariert)
5. Regiearbeiten
Arbeiten in Regie und die dadurch verursachten Spesen werden nach effektiven Kosten und Aufwendungen
verrechnet. Es bedarf in jedem Falle einen Regierapport, der durch den Besteller zu unterzeichnen ist.
Stundenansätze gemäss Jahresliste; Maschinen und Arbeitstundenansätze. Fahrzeuge, Kleinmaschinen und
Sondermaschinen sind nicht inbegriffen. Reisezeiten werden wie effektive Arbeitszeiten, ohne Zuschläge
abgerechnet.
6. Bauseitige Voraussetzungen und Bereitstellungen, kostenlos
Auf gut sichtbaren Stellen ist ein Meterriss anzubringen.
Sämtliche Erd, – Maurer-, Spitz- und Betonarbeiten sowie Eingiess- und Mörtelarbeiten sind bauseits
auszuführen. Wird im Wortlaut der Auftragsbestätigung nichts anders vereinbart sind alle Arbeiten an den
Maueranschluss in der Preise nicht enthalten. Fugen- und oder Abdichtungen sind wenn möglich durch den
Abdichtungsfachmann erstellen zu lassen. Alle Abdeckarbeiten, räumen der Inneneinrichtungen und schützen
von Böden und Wänden sowie Einrichtungsgegenständen sind durch den Besteller in eigener Regie zu
erledigen. Gerüst nach SUVA / EKAS Vorschriften, falls die Bearbeitungshöhe mehr als 3 Meter beträgt. Kran
mit Bedienung, sofern nichts anderes vereinbart.
7. Transporte, Ablad und Verpackungen
Alle Transporte erfolgen auf Kundenrisiko. Kann der einwandfreie Empfang der Ware nicht bestätigt werden,
insbesondere bei geforderter Baustellenlieferung (die kostenpflichtig sind), geht das Risiko für Diebstahl und /
oder Beschädigungen stillschweigend auf den Besteller über.
Die mitgelieferte Verpackung bleibt in jedem Fall unser Eigentum. Alle Verpackungen ausser die
Einwegverpackung wird von uns zurückgenommen.
8. Prüfung der Ware
Nach Erhalt der Ware hat sofort eine Prüfung auf Unversehrtheit stattzufinden. Offensichtliche Mängel müssen
spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Verdeckte Mängel sind direkt nach
Entdeckung schriftlich zu melden. Allfällige Mängel berechtigen nicht zum Einstellen der Zahlungen oder zum
stillschweigenden Abzug an Rechnungen.
9. Zahlungen/ Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben immer innert 30 Tagen netto, ohne Abzug zu erfolgen. In besonderen Fällen können wir Teil-
, Voraus-, Barzahlung oder Sicherstellung verlangen. Bei Auftragserteilung, sowie insbesondere bei
Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung ermächtigt uns der Kunde ausdrücklich, Erkundigungen über seine
finanzielle Situation einzuholen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist entfällt ein Skontoabzug. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Fall
nachbelastet. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins auf die zur Zahlung fällige
Summen hinzugerechnet.
10. Zahlungsverzug
Zahlungsverzug berechtigt uns zu Zins -und Unkostenverrechnung. Bei Konkurs oder Nachlassvertrag entfallen
alle Rabatte, Boni, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen. Ferner werden bei Zahlungsverzug alle offenen
Rechnungen fällig und wir sind berechtigt, von jeder Lieferung und jedem Vertrag zurückzutreten.
Weiterer Schadenersatzanspruch bleibt uns vorbehalten.
11. Elektrische Anschlüsse
Alle Elektrischen Anschlüsse erfolgen durch den beauftragten Elektromonteur.
12. Abnahme der Arbeiten
Alle Arbeiten sind direkt nach Fertigstellung durch den Besteller zu kontrollieren und mittels Abnahmeprotokoll
zu unterzeichnen. Sollte die Übergabe des Bauwerkes aus einem Grunde verhindert werden, so gilt das Werk
innerhalb von 10 Tagen als abgenommen. Später festgestellte offene Mängel und insbesondere
Beschädigungen während der Bauphase, können nicht mehr akzeptiert werden.
Glasabnahmen von Fassaden und speziellen Verglasungen werden als Teilabnahme jeweils nach dem Einbau
direkt vorgenommen. Nach dem Einbau geht das Gefahrengut auf den Besteller über. Bei teuren Glasanlagen
bleibt es dem Besteller überlassen, die Gläser zu schützen oder sogar zu versichern.
Transportschäden sind bei Ankunft der Ware sofort schriftlich festzuhalten und dem Transporteur zur
Unterschrift zu unterbreiten. Verspätet angemeldete Transportschäden werden abgelehnt.
13. Fristen
Für Lieferfristen oder Montagefristen gilt, wo nichts anderes vereinbart, der Wortlaut der Auftragsbestätigung.
Ansonsten wird eine minimale Lieferfrist von ca. 6-8 Wochen vorausgesetzt.
Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer vertraglichen Frist, so hat die Lösungen aus Edelstahl GmBh
Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung. Terminänderungen verursacht durch andere Unternehmer,
sind der Stöckle Metallbau AG in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. Es werden neue Termine zwischen der
Bauherrschaft, oder dessen Vertreter und der Stöckle Metallbau AG besprochen und schriftlich festgehalten.
14. Demontagen
Demontage, Abtransport und fachgerechte Entsorgung erfolgt auf Wunsch des Bestellers. Die
Lösungen aus Edelstahl GmBh garantiert dem Käufer, dass die Materialien getrennt, und auf der entsprechenden Deponie
entsorgt werden. Schäden, verursacht durch die Demontage sind vom Bauherrn selber wieder herzustellen.
Eine Verrechnung der Reparaturkosten ist ausgeschlossen und in jedem Fall durch den Besteller zu begleichen.
15. Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten werden wie folgt festgesetzt:
MO-DO: 07.00-17.00 Uhr, FR. 07.00-12.00 Uhr. Samstag / und oder Sonntagsarbeit werden zusätzlich und
separat in Rechnung gestellt. Die Zuschläge werden gemäss Richtlinien der AM Suisse abgerechnet. Die
Lösungen aus Edelstahl GmBh unterhält kein Pikett –und Unterhaltsdienst.
16. Garantie
2 Jahre gewähren wir Garantie auf die von uns hergestellten, gelieferten und -oder montierten Bauteile.
Elektrotechnische Komponenten jeweils ein Jahr ab Einbaudatum. Sie erstreckt sich ausschließlich auf den
Ersatz der mangelhaften Ware. Diese wird kostenlos ersetzt. Allfällige Mehraufwendungen wie Montagekosten
zusätzliche Anfahrt und Spesen werden nicht vergütet. Ausgeschlossen von der Garantie sind:
Reparaturkosten, Kosten in Folge Feuchtigkeit, falsche Bauanschlüsse oder fehlerhafte Materialwahl des
Bauanschluss, unsachgemässe Bedienung, Vandalismus oder unvorhersehbare Witterungseinflüsse.
Verschleißteile und Kittfugen fallen nicht unter die Garantieleistungen. Änderungen an montieren Teilen,
Abschrauben von Sicherheitstechnischen Vorkehrungen, oder Manipulation an Türschliesser, E-öffner oder
Feststeller. Instruktion, Produkt – und Gewährleistungsinformation Gebrauchsanweisungen oder sonstige
Hinweisen, die der Vermeidung der Produkteschäden dienen, haben eine sofortige Auflösung der
Garantieansprüche zur Folge.
Reinigung mit abrasiven kratzenden Gegenständen, von Gläsern, beschichteten Oberflächen, oder
geschliffenem Edelstahl rostfrei sind untersagt. Einsatz von Streusalz bei Glatteis, ist ausdrücklich, nur bei
einer Materialqualität, die dafür geeignet ist anzuwenden, und muss zwingend mit den Lösungen aus Edelstahl GmBh vor
der ersten Anwendung abgesprochen werden. Reinigungsmittel mit ätzenden Wirkstoffen können die fertigen
Bauteile angreifen und sind zu vermeiden. Forderungen ohne vorherige Absprache werden nicht akzeptiert.
17. Eigentumsvorbehalt
Die geliefert bewegliche Ware, die nicht fest mit dem Bauwerk verbunden wird, bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung in jedem Fall Eigentum der Lösungen aus Edelstahl GmBh. Die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes
vorbehalten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
18. Gerichtstand
Der Gerichtstand befindet sich am Geschäftssitz der Lösungen aus Edelstahl GmBh, 8887 Mels.
Stand Januar 2025